• Ist die Seele krank, leidet das Herz

    (djd). Wenn jemandem etwas zu Herzen geht, dann muss das nicht immer eine romantische Empfindung sein – auch Ärger, Stress, Angst und eine depressive Stimmung können die Ursache dafür sein, dass der Puls steigt, das Herz wie wild klopft oder die Brust schmerzt. Große Studien zeigen laut dem Bundesverband der Deutschen Internisten, dass die Depression das Risiko für einen Herzinfarkt um 64 Prozent erhöht. Sie gehört für die Fachleute zu den fünf wichtigsten Einflussfaktoren für eine koronare Herzkrankheit (KHK).

  • EXPERTENTIPP \"Sterbehilfe“

    Der Wille des Patienten ist entscheidend

    Mündliche Äußerung genauso wichtig wie Patientenverfügung

    (djd). Schwierig wird es oft, wenn ein Mensch beispielsweise als Pflegefall im Wachkoma liegt und keine Patientenverfügung verfasst hat. Welche Rechte haben dann die Kinder, dürfen sie veranlassen, dass die künstliche Ernährung beendet wird? Dazu Wolfgang Putz, Rechtsanwalt aus München (Kanzlei Putz - Sessel - Steldinger / Kanzlei für Medizinrecht): „Die Kinder können Vater oder Mutter rechtlich vertreten, wenn es entweder eine Vorsorgevollmacht von diesen gibt oder wenn man vom Betreuungsgericht als Betreuer beauftragt wird, diese Aufgabe wahrzunehmen.“

  • Presseinformation: Gesundheitspolitik á la Absurdistan

    Es ist einfach nur erschreckend, wie sich die Warnungen und Prophezeiungen der Bürger-Initiative-Gesundheit e.V. immer wieder umgehend bestätigen: Erst vor wenigen Wochen hatte die B.I.G. auf die fatalen Fehlentwicklungen im Bereich der Geburtshilfe im Norden unseres Landes hingewiesen (siehe Pressemitteilung Nr. 20 vom 09.09.2014), wo in der Vergangenheit zahlreiche geburtshilfliche Abteilungen geschlossen wurden, weil sie sich „nicht mehr rechneten“. Nun ist aktuellen Meldungen zu entnehmen, dass die Zahl der mittels Hubschrauber ausgeflogenen schwangeren Patientinnen von der Insel Sylt sich mehr als verdoppelt hat.

  • Viele wissen nichts vom Recht auf Zweitmeinung

    Gesetzlich versicherte Patienten können auf Kosten der Krankenkassen eine ärztliche Zweitmeinung einholen. Das wissen die Wenigsten, wie eine aktuelle Studie zeigt. Dabei ist der Bedarf an Entscheidungshilfen groß.

    Von Matthias Wallenfels

    HAMBURG. Das Recht eines gesetzlich versicherten Patienten auf eine ärztliche Zweitmeinung ist vielen Deutschen nicht geläufig: Jeder Vierte weiß nicht, dass die Kosten für das Einholen einer zweiten Meinung eines anderen Facharztes - unabhängig von der Art der Erkrankung - von den Krankenkassen übernommen werden.

  • LESERFRAGEN Expertentelefon „Cholesterin“ am 27.11.2014

    Die wichtigsten Leserfragen beim Expertentelefon „Cholesterin“ am 27.11.2014