Im Skandal um minderwertige Brust-Implantate werden in Deutschland nun erste Klagen vorbereitet. Ein Urteil aus Frankreich könnte dazu führen, dass die Versicherung des Herstellers nun doch für die PIP-Implantate haften muss.
PARIS/NEU-ISENBURG (maw/dpa). Im Skandal um französische Billig-Brustimplantate gibt es ein erstes Urteil: Ein Gericht in Avignon verurteilte nach Informationen der Nachrichtenagentur AFP den Versicherer des insolventen Herstellers PIP zu 4000 Euro Schadenersatz.